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Einfach erklärt: So funktioniert die Anmeldung

Um bei uns am Rehabilitationssport teilzunehmen, müssen Sie einige Regeln im Ablauf der Beantragung beachten. Der Gesetzgeber hat allen Menschen mit körperlichen Einschränkungen einen Rechtsanspruch auf Rehabilitationssport eingeräumt (§43 SGB V in Verbindung mit §44 SGB IX), sofern im Vorfeld eine entsprechende Krankenbehandlung von der Krankenkasse übernommen wurde und der Rehabilitationssport zum Erreichen oder zur Sicherung der Rehabilitation dient. Zudem hat der Rehabilitationssport das Ziel, dass Hilfe zur Selbsthilfe geboten wird. Rehabilitationssport verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz und wird grundsätzlich in einer festen Sportgruppe durchgeführt. Er unterscheidet sich somit grundlegend von einer Physiotherapie oder anderen ärztlich verordneten Therapien, hat aber den Vorteil, dass seine Verordnung das Budget des Arztes nicht belastet.

Sie beantragen den Rehabilitationssport wie folgt:

  1. Patient besucht Arzt/Ärztin

  2. Arzt/Ärztin verordnet Rehabilitationssport

  3. Patient kontaktiert Krankenkasse

  4. Krankenkasse genehmigt die Kostenübernahme

  5. Sie kontaktieren uns und nehmen am Reha Sport teil

F.A.Q.

Was ist Rehabilitationssport bzw. Reha-Sport?

Rehabilitationssport, auch bekannt als Reha-Sport, ist eine Gesundheitsleistung der Krankenkassen, die als Bewegungsangebot in einer Gruppe stattfindet. Ziel ist es, Menschen mit körperlichen Einschränkungen zu stabilisieren und wieder in das Alltags- und Berufsleben einzugliedern. Der Reha-Sport begleitet Sie mittel- bis langfristig bei diesem Prozess und soll Sie motivieren, ergänzend zu den Reha-Sport-Stunden, selbständig die erlernten Übungen zu wiederholen. Reha-Sport ist eine ergänzende Maßnahme zur Behandlung mit Medikamenten und anderen therapeutischen Verfahren. Beim Reha-Sport trainieren Sie mit Spaß Koordination, Beweglichkeit, Gleichgewicht, Kraft und Ausdauer.

Wie kann ich am Rehabilitationssport teilnehmen?

Bei Bedarf und dem Vorliegen von körperlichen Einschränkungen verordnet der Arzt oder die Ärztin Ihnen auf dem Formblatt Muster 56 (Formblatt 56) Reha-Sport. Dieses Formblatt müssen Sie anschließend auf der Rückseite unterschreiben und den Namen und die Anschrift des Vereins eintragen, bei dem Sie am Reha-Sport teilnehmen wollen. Danach geben Sie den Antrag an Ihre Krankenkasse weiter und lassen sich dort die Kostenübernahme genehmigen. Sobald die Krankenkasse die Verordnung genehmigt hat, wenden Sie sich bitte an die Servicestelle des SFD ´75 e.V. und vereinbaren mit unserer Mitarbeiterin ein Beratungsgespräch. Hier werden Sie dann ausführlich über die Trainingstermine und die Teilnahmebedingungen informiert.

Kostenübernahme beim Rehabilitationssport: Wer zahlt was?

Laut Gesetz steht Menschen, denen Reha-Sport ärztlich verordnet wurde, die Kostenübernahme für diese Maßnahme durch die Kostenträger (gesetzliche Krankenkasse oder Deutsche Rentenversicherung) zu. Privat Krankenversicherte haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung; hier ist die Bereitschaft zur Kostenübernahme im Vorfeld abzuklären, ansonsten werden Ihnen die vom Reha-Sport-Anbieter in Rechnung gestellten Kosten nicht ersetzt. Nach der Erstverordnung können Sie aktuell mittels einer bzw. weiterer Folgeverordnung(en) solange am Reha-Sport teilnehmen, bis aus medizinischer Sicht nichts gegen eine Teilnahme an normalen Sportangeboten spricht, Sie also im weitesten Sinne wieder gesund sind. Am Reha-Sport können Sie teilnehmen, ohne Mitglied in einem Sportverein zu werden. Jeder Sportverein ist Ihnen jedoch sehr dankbar, wenn Sie durch Ihre Mitgliedschaft und die Zahlung eines Mitgliedsbeitrages das soziale und gesellschaftliche Engagement des Sportvereins unterstützen und ermöglichen.

Wichtig: Die Verordnung muss vor Beginn des Reha-Sports genehmigt sein!

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